Was ist Absinthe? Warum Grüne Fee?

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Weltweit gefeierte Künstler wie Van Gogh oder Toulouse-Lautrec waren begeisterte Absinthe-Trinker. Die “Grüne Fee” gebe dem Leben eine feierliche Färbung, schrieb hierbei einst der Dichter Charles Baudelaire. Während sich einerseits viele Menschen für den aus Kräutern gebrannten Schnaps begeistern konnten, mahnten auf der anderen Seite viele Mediziner die schädliche Wirkung von Absinthe an und fanden insbesondere in der Schweiz vor über 100 Jahren Zuspruch. Weshalb jedoch ausgerechnet dieses Getränk so sehr in unterschiedlichste Diskussionen verwickelt ist, kann nur die Entstehungsgeschichte klären.

Rund 4.000 Jahre vor Christus glaubten die Menschen an die heilende Wirkung des Absinth-Grundstoffs Wermut. Im Laufe der Zeit entdeckten sie für die in gemässigten Klimazonen wachsende Pflanze zahlreicher Anwendungsmöglichkeiten. Im antiken Griechenland stellten die Gelehrten unter anderem Medikamente und Tinkturen zur Entwurmung her.

Die damaligen Errungenschaften fanden ihren Höhepunkt im 18. Jahrhundert: Die “Grüne Fee” erlebte ihre Geburtsstunde zu jener Zeit im schweizerischen Kanton Neuenburg. Das dort hergestellte Getränk war das Ergebnis der vorhergegangenen, über mehrere Jahrhunderte hinweg andauernden Entwicklung. Nachdem ein Arzt einige Jahre später die Rezeptur des Absinths verfeinert bzw. perfektioniert hat, erkannte ein Major der Schweizer Armee das Potential dieses Getränks. So gründete dieser im Jahr 1797 die weltweit erste Absinthe-Brennerei.

Die ersten 16 Liter wurden in das nahe gelegene Frankreich exportiert. Im Rahmen der dort beginnenden Massenproduktion nahe der Stadt Pontarlier begann der überwältigende Erfolg der Wermutspirituose. Nachdem sich die Beliebtheit in ganz Europa mehr und mehr herumsprach, entstand eine zunehmend grösser werdende Konkurrenz, leider wurde dann auch immer öfters unseriös gebrannt und mit billigen Alkohol gepanscht, was letztlich auch dem Image schadete.

So war die Schweiz im Jahr 1908 auf dem europäischen Kontinent eines der ersten Länder, welche das Getränk gesetzlich verbieten liessen. Fast 100 Jahre später entschloss sich das Parlament dazu, das geltende Verbot zum 1. März 2005 mittels Verordnungsanpassungen abzuschaffen. Seither gelten lediglich die regulierten Beimischungsgrenzen für den Inhalts- bzw. Nervenstoff Thujon.

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