Rechtliche Bestimmungen zu Hanf

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Cannabis Indica Pflanze

Ist der Erwerb von Hanf legal und wie ist die Rechtslage bei Produkten, die aus Cannabis hergestellt wurden? Was darf legal konsumiert werden und welche gesetzlichen Bestimmungen greifen hier? Bei diesen Fragen gab es in den vergangenen Jahren wichtige Veränderungen. Entscheidend ist, ob es ich bei dem Cannabis um Nutz- oder Rauschhanf handelt und welchen Anteil an Tetrahydrocannabinol (THC) die Pflanzen aufweisen. In unserem Geschäft erhalten Sie nur Produkte aus legalem Nutzhanf. Die Hanfzucht mit Hanfstecklingen oder Hanfsamen, die Rauschhanf hervorbringen, ist jedoch illegal.

Was ist Rauschhanf?

Cannabis ist der botanische Name der Hanfpflanze und diese fällt unter das Schweizer Betäubungsmittelgesetz, wenn sie mehr als 1% THC enthält. Hanf, das einen THC-Gehalt von 1% oder mehr aufweist, gilt als Rauschanf und damit als Droge. Hier greift Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes. Dieser besagt, dass der Konsum von Betäubungsmitteln mit einer Busse bestraft werden kann. In leichten Fällen könne das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen werden. Im Art. 19b wird ergänzt, was als leichter Fall gilt – damit sind geringfügige Mengen gemeint. Konsum, Anbau und Handel mit Rauschhanf sind also strafbar.

Selbst die Hanfzucht durch einzelne Hanfpflanzen oder Hanfstecklinge zum eigenen Gebrauch ist nicht gestattet. Der Anbau, der Konsum und der Handel mit Cannabis bleiben in der gesamten Schweiz weiterhin verboten. Weil eine Hanfpflanze ab 1% THC-Gehalt als Droge gilt, fallen nahezu alle Hanfpflanzen unter das Betäubungsmittelgesetz, denn bereits Stecklinge weisen einen höheren THC-Anteil auf. Konsumierbares Haschisch liegt bei etwa 5 bis 20%. Viele glauben zudem, sie dürften Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Dem ist nicht so! Es gibt keine legalen Hanfpflanzen, die sich zum Rauchen eignen.

Was ist Nutzhanf?

Nutzhanf ist Cannabis, das nicht als Rauschmittel verwendet werden kann. Gemeint sind hiermit die Sorten der Hanfart Cannabis sativa und deren Kulturform Cannabis sativa. Das Nutzhanf dient der Gewinnung von Hanffasern, von Samen, Ölen oder anderen Produkten. Diese Sorten besitzen einen hohen Faseranteil von 30 bis 40%. Der THC-Anteil ist sehr gering und liegt mit 0,2% deutlich unter der im Betäubungsmittelgesetz definierten Grenze. Das Nutzhanf wirkt daher nicht berauschend, es ist nicht zur Erzeugung von Marihuana geeignet. Von dem Verbot des Cannabis sind also alle Arten ausgenommen, die weniger als 1% THC enthalten und daher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Das gilt für Hanfsorten, welche in der Sortenliste (Teil einer Verordnung zum Landwirtschaftsgesetz) gelistet sind. Bis Juni 2011 traf dies in der Schweiz nur noch auf die Hanf-Sorte Fédora 17 zu – sie besitzt weniger als 1% THC-Gehalt. Zusätzlich hat aber die EU eine Sortenliste mit insgesamt 42 Hanfarten erstellt, die zum Anbau zugelassen sind. Alle diese Sorten haben einen THC-Gehalt von maximal 0,2% und stammen aus zertifiziertem Saatgut. Sie gelten auch in der Schweiz als zulässig. Daher finden Sie Hanfspeiseöl oder Shampoos und andere Produkte aus Cannabis legal in unserem Shop – hier wird der THC-Gehalt von 1% nicht erreicht. Der Hanfanbau solcher Pflanzen ist daher gestattet und alle daraus hergestellten Produkte, die wir in unserem Geschäft anbieten, sind legal.

Ist der Besitz von Cannabis mit mehr als 1% THC strafbar?

2013 erfolgte eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes, da viele Schweizer Kantone den Besitz geringer Mengen Cannabis mit mehr als 1% THC (Rauchhanf) nicht mehr verfolgten. Bis dahin war aber nicht eindeutig geregelt, was als geringe Menge galt. Die Gesetzesnovelle legt die Grenze bei 10 Gramm fest. Seit Oktober 2013 wird nun der Besitz von bis zu 10 Gramm nicht mehr gebüsst. Nur noch der beobachtete Konsum darf mit einem Bussgeld geahndet werden – ähnlich wie viele einfache Verkehrsdelikte.

Cannabisbesitz bei einem Erwachsen wird in der Schweiz seit Oktober 2013 also nicht mehr mit einer Anzeige bestraft, sondern gilt nur als Ordnungswidrigkeit. Diese Menge darf auch nicht eingezogen werden, denn sie ist ja straffrei. Wenn die Polizei jedoch Minderjährige mit Cannabis erwischt, werden die Jugendanwaltschaft und die Eltern benachrichtigt. Je nach Kanton wird eine Busse verhängt oder die Kontaktaufnahme zu einer Suchtberatungsstelle angeordnet.

Ist es legal, Hanf zu konsumieren?

Obwohl der Besitz von weniger als 10 Gramm Rauschhanf nicht mehr als Straftat gilt, dürfen Sie dieses rein rechtlich betrachtet nicht konsumieren. Auch früherer Konsum ist nicht erlaubt. Wenn Sie also mit weniger als 10 Gramm erwischt werden, dann geben Sie nicht zu, dass Sie früher schon einmal Haschisch geraucht haben. Hier greift wieder Artikel 19b des Betäubungsmittelgesetzes. Hanf kann zudem nicht nur geraucht werden, sondern ebenso als Lebensmittel (z.B. Kekse) verarbeitet werden.

Verwenden Sie hierzu Cannabis, dass mehr als 1% THC enthält, dann ist dies ebenso verboten. Sie dürfen daher beispielsweise kein Haschisch zermahlen und mit Teig oder anderen Lebensmitteln mischen. Sicherlich ist es nicht logisch, anzunehmen, dass jemand Rauchhanf nur besitzt und nicht raucht oder für den Konsum zubereitet, aber gemäß der Novelle des Betäubungsmittelgesetzes bleibt nur der reine Besitz straffrei, nicht der Konsum oder der Handel.

Das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis

Bei Verdacht auf Cannabis-Konsum darf die Polizei einen Drogenschnelltest durchführen. Wenn dieser positiv ausfällt, wird das Blut untersucht und wenn hier THC nachgewiesen wird, dann gelten Sie als fahruntüchtig. Wird eine Person mit einem Wert von 1.5 mcg/l THC im Blut oder mehr im Strassenverkehr erwischt, kann das mit einer Geldbusse oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden.

Der Führerschein wird zudem für mindestens drei Monate entzogen. Sogar eine Untersuchung zur Abklärung der generellen Fahreignung ist möglich. Verursachen Sie einen Unfall unter Einfluss von Cannabis, kann die Kfz-Versicherung Ihnen eine Mitschuld attestieren und die Leistungen kürzen.

Der Hanf-Anbau mit Samen und Setzlingen

Hanfsamen enthalten noch kein THC. Wenn aus dem Samen aber eine Pflanze mit 1% THC-Gehalt oder mehr erzeugt werden kann, gilt auch der Samen als illegal. Die diesbezügliche Verordnung vom 1. Juli 2011 legt fest, dass nicht nur Hanfpflanzen, sondern auch Teile von diesen und Hanfstecklinge sowie Hanfsamen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Viele Konsumenten glauben, dass es legal sei, Hanfsamen zu kaufen. Dem ist nicht so.

Wenn die Samen Rauschhanf hervorbringen können, dann dürfen Sie nicht verkauft oder gekauft werden. Nach dem Betäubungsmittelgesetz wäre nur der Besitz von maximal 10 Gramm Samen straffrei, jedoch nicht folgenlos, da auch hier die Busse von 100 Franken fällig wird. Nur der Hanf-Anbau mit Sorten, die weniger als 1% THC enthalten (Nutzhanf) ist erlaubt.